Anzahl und Aufstellort benötigter Radon Messgeräte
Sind Sie von der Messpflicht betroffen, stellt sich Ihnen die Frage wo und wie viele Messgeräte aufgestellt werden müssen.
Die folgende Tabelle gibt darüber einen fundierten und verlässlichen Überblick basierend auf Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz.
Gebäudetyp
(Teil-)Gebäude mit mehreren Räumen, bzw. Aufenthaltsbereichen
Beispiel
Einfamilienhaus, Einzelhandel, Kleingewerbe
Empfohlenes Vorgehen
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Messung in jedem abgetrennten Raum mit Arbeitsplätzen im Keller- bzw. Erdgeschoss
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Bei Räumen bzw. Aufenthaltsbereichen über 2000m²: 1 Messgerät pro 200m²
Gebäudetyp
(Teil-)Gebäude mit großen zusammenhängenden Flächen
Beispiel
Schule, Krankenhaus, Produktionshalle, Lagerhalle
Empfohlenes Vorgehen
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Messung im Keller- und Erdgeschoss
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Bildung von Konformitätsbereichen (=zusammenhängender Bereich mit absehbar einheitlichen Luftverhältnissen) von max. 200m²
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Mindestens 1 Messgerät pro Konformitätsbereich
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Einbindung von Fachkräften
Hinweise zum Aufstellort
Aufgestellt werden müssen die Messgeräte mindestens 20 cm von Wänden entfernt sowie zwischen 1 m und 2 m Höhe über dem Fußboden. Wir empfehlen, jedes Messgerät mit einem gut sichtbaren Begleitschild zu versehen, auf dem kurz die Art der Messung, die Dauer der Messung sowie der für die Messung Verantwortliche genannt ist.
Hinweis zur Messdauer
Die Messung der Radon-Aktivitätskonzentration am Arbeitsplatz ist im Regelfall über eine Gesamtdauer von zwölf Monaten durchzuführen. Dadurch können auch jahreszeitliche Schwankungen erfasst werden, die beispielsweise durch die saisonal unterschiedlichen Temperaturdifferenzen von Innen- und Außenbereich sowie ein saisonal geändertes Lüftungs- oder Nutzungsverhalten hervorgerufen werden.
Einen ausführlichen Überblick über die am 01.01.2021 in Kraft getretene Radon Messpflicht für Unternehmen erhalten Sie durch das aufgezeichnete Online Seminar der Umweltallianz Sachsen.